Besoldungserhöhung um ein Prozent verfassungswidrig – Abkopplung von Lohnentwicklung

Die Hessische Landesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016 (HBesVAnpG 2016) vorgelegt. Danach soll die Besoldung von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern nun doch um lediglich ein Prozent ab dem 1. Juli 2016 erhöht werden. „Damit wird die Richter- und Beamtenbesoldung von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt. Der Landesgesetzgeber kommt seiner Verantwortung nicht mehr nach, für eine angemessene Besoldung seiner Beamten und Richter zu sorgen“, erklärte der Vorsitzende des Hessischen Richterbundes Daniel Saam.

„Wegen der Nullrunde im vergangenen Jahr stellt eine Erhöhung um ein Prozent ab Jahresmitte real nur eine Erhöhung von 0,5 Prozent für das laufende Jahr dar. Es ist nicht einzusehen, warum Richter und Beamte in Zeiten steigender Steuereinnahmen dieses Sonderopfer erbringen müssen“, so Daniel Saam. „Die geplante Erhöhung von einem Prozent ab Juli 2016 hält sich nicht an die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Bedingungen für eine verfassungsgemäße Richterbesoldung.“

Zum Hintergrund:

Der Koalitionsvertrag der Hessischen Landesregierung sah bereits Ende 2013 für das Jahr 2015 eine Besoldungs-Nullrunde für Beamte und Richter vor sowie ab 1. Juli 2016 die heute vorgelegte feste Erhöhung um ein Prozent pro Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 u.a.) verschiedene Parameter zur Ermittlung einer verfassungskonformen und amtsangemessenen Alimentation von Richtern aufgestellt: Unter anderem ist der Gesetzgeber gehalten, eine bereits vor dem konkreten Gesetzgebungsverfahren getroffene Entscheidung nicht lediglich darzustellen, d.h. nur nachträglich zu begründen.

Im öffentlichen Dienst stiegen die Gehälter in Hessen in 2015 und 2016 um insgesamt 4,4 Prozent. Bis 2015 wurde das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst regelmäßig auf Beamte und Richter, die kein Streikrecht haben, übertragen.