Hessischer Richterbund nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung fordert der Hessische Richterbund die Hessische Landesregierung auf, die Besoldung der Richter und Staatsanwälte künftig nicht am unteren Rand des heute in Karlsruhe definierten Rahmens festzusetzen.

„Eine amtsangemessene Besoldung darf sich nicht allein nach der Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder dem Ziel einer Haushaltskonsolidierung richten“, betonte der Landesvorsitzende Daniel Saam unter Bezugnahme auf das heute verkündete Urteil. „Die Alimentation muss der verfassungsrechtlichen Stellung wie der herausragenden fachlichen Qualifikation unserer Richter und Staatsanwälte gerecht werden. Wenn die Besoldung dieser für unser Gemeinwesen zentralen Berufsgruppen zu sehr hinter der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung zurückfällt, wird die schwelende Unzufriedenheit unter hessischen Richtern und Staatsanwälten zunehmen.“ Schon heute ist die Höhe der Richterbesoldung von Gehältern in der Privatwirtschaft weit entfernt. Im Rhein-Main-Gebiet werden in Großkanzleien, Banken und Unternehmen für überdurchschnittlich qualifizierte Juristen, welche die Voraussetzungen für die Einstellung als Richter oder Staatsanwalt erfüllen, deutlich höhere Löhne bezahlt. Der verantwortungsvolle Richter- oder Staatsanwaltsberuf verliert jedenfalls unter männlichen Bewerbern in Hessen bereits an Attraktivität. Obwohl die Hälfte der besten Absolventen männlich ist, bewirbt sich nur noch eine Minderheit von ihnen für den Justizdienst und zwar unabhängig davon, dass aktuell eine „Unteralimentation“ nach der Karlsruher Entscheidung in Hessen nicht „evident“ sein dürfte.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung lesen Sie hier.