Keine anlasslose Überprüfung durch den Verfassungsschutz!

Offener Brief an Staatsministerin Kühne-Hörmann

Der Hessische Richterbund hat sich in einem offenen Brief an Staatsministerin Kühne-Hörmann gegen eine anlasslose Überprüfung von Richterinnen und Richtern durch den Landesverfassungsschutz ausgesprochen.

Hintergrund ist, dass das Hessische Ministerium der Justiz derzeit erwägt, in Hessen – wie in Bayern – eine Regelung einzuführen, die es dem Verfassungsschutz ermöglichen soll, Richterinnen und Richter bei ihrem Amtsantritt zu überprüfen und zwar auch ohne konkreten Anlass.

Selbstverständlich müssen Richterinnen und Richter Gewähr dafür bieten, dass sie ihr Amt getreu dem Grundgesetz ausüben, sich für die freiheitliche demokratische Ordnung bekennen und für diese eintreten. Darauf bezieht sich der von jeder Richterin und jedem Richter geleistete Eid. Der Hessische Richterbund setzt sich dafür ein, dass Richter ihr Amt in diesem Sinne ausüben können und auch ausüben.

Eine anlasslose Überprüfung durch ein außerhalb der dritten Staatsgewalt stehendes, dem Hessischen Innenministerium unterstelltes Amt für Landesverfassungsschutz rüttelt aber ohne sachlichen Grund an unserem gewaltenteiligen Rechtsstaatsverständnis. Eine solche Regelung schafft die Gefahr noch weitreichenderer Einflussnahme der Exekutive auf die personelle Zusammensetzung der dritten Staatsgewalt. Die rechtsprechende Gewalt soll die Exekutive rechtlich aber gerade kontrollieren.

Wenngleich in Deutschland rechtsstaatliche Erschütterungen wie etwa in der Türkei oder Polen derzeit nicht zu befürchten sind, müssen solche Einflussnahmemöglichkeiten von Beginn an entschieden abgelehnt werden. Unser rechtsstaatliches Gefüge muss in seiner Grundstruktur ohne Ausnahme wehrhaft sein und bleiben!

In keinem Fall darf eine solch wesentliche Regelung allein von der Landesregierung durch Erlass geschaffen werden. Sie bedarf eine offenen Debatte und müsste jedenfalls durch den parlamentarischen Gesetzgeber beschlossen werden.

Den umfassenden offenen Brief an Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann lesen Sie hier: ueberpruefung-richter-durch-lfa.