Verfassungskonvent: Mitbestimmung bei Beförderungen

Der Hessische Richterbund hat als Teilnehmer der Enquetekommission „Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen“ vorgeschlagen, die Rolle des Präsidialrats bei Beförderungsentscheidungen von Richterinnen oder Richtern in Art. 127 Abs. 3 der Hessischen Landesverfassung zu stärken.

Der aus dem Präsidenten des Oberlandesgerichts und sechs von den Richtern des Gerichtszweigs gewählten Mitgliedern zusammengesetzte Präsidialrat hat in Hessen nach gegenwärtiger Rechtslage bei der Beförderung von Richterinnen und Richtern nur ein Beteiligungsrecht. Der Hessische Richterbund setzt sich dafür ein, ihn künftig als echtes Mitbestimmungsorgan auszugestalten.

Einigen sich die Justizministerin oder der Justizminister und der Präsidialrat nicht auf eine Bewerberin oder einen Bewerber, soll nach dem Vorschlag des Hessischen Richterbundes der Richterwahlausschuss angerufen werden können.

Den Vorschlag des Hessischen Richterbundes im Wortlaut lesen Sie hier: verfassungskonvent_vorschlag-richterbund