Die Justiz muss bei der Priorisierung von Impfmaßnahmen gegen COVID-19 berücksichtigt werden

In dem Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Empfehlung der COVID-19-Impfung ist die Justiz nicht aufgeführt. Der Richterbund Hessen hält dies nicht für hinnehmbar.

Der Vorsitzende des Richterbundes Hessen, Johannes Schmidt, erklärt hierzu: „Die Justiz ist systemrelevant. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen gerade in der gegenwärtigen Lage funktionsfähig sein und bleiben. Es muss gesichert sein, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte stets durchsetzen können und Straftaten ohne Einschränkung verfolgt werden. Deswegen ist es wichtig, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und alle Bediensteten der Justiz bei der Covid-19-Impfung ebenso wie andere bedeutsame Berufsgruppen zu berücksichtigen. Wir hoffen und vertrauen darauf, dass die Landesregierung dies bei den anstehenden Beratungen in Bund und Ländern deutlich zum Ausdruck bringt.“

„In den vergangenen Monaten haben die Bediensteten der hessischen Justiz durch eine große Kraftanstrengung den Betrieb aufrechterhalten. Wir sind stolz darauf, dass es in Hessen keine Gerichtsschließungen gab. Wir haben es unter den schwierigen Pandemie-Bedingungen geschafft, unsere Funktionsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Dies war nur möglich, weil die hessische Justiz in den einschlägigen Verordnungen bislang durchweg als systemrelevant eingestuft worden ist“, so Schmidt.

Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt. Sie haben nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Gerichtsverhandlungen, Kindesanhörungen und Urteilsberatungen müssen vor Ort stattfinden. Eine hohe Infektionsgefahr besteht aber auch außerhalb der Gerichtsgebäude: Betreuungsrichter hören täglich unzählige alte und kranke Menschen in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz ihrer Rechte an. Nichtrichterliche Bedienstete haben Präsenzpflicht und stehen immer für Bürgerfragen zur Verfügung. Die hessischen Gerichte sind öffentliche Orte, zu denen Bürgerinnen und Bürger freien Zutritt haben müssen.

Der Richterbund Hessen fordert daher, dem Vorbild Österreichs zu folgen und die Justizangehörigen vorrangig zu impfen. Alle Justizangehörigen sind für einen bürgernahen und leistungsfähigen Rechtsstaat verantwortlich und unverzichtbar.