Geschichte

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Im Jahr 1899 schlossen sich die Richter im Großherzogtum Hessen zu einer Interessengemeinschaft zusammen und gaben sich den Namen: „Der Verein der Richter im Großherzogthum Hessen“ (die erste Richtervereinigung zur Wahrung der Standesinteressen im damaligen Deutschen Kaiserreich).

Es folgten weitere Gründungen von Richtervereinen in anderen Ländern des Kaiserreiches. 1908 schließlich schlossen sich die bis dahin gegründeten Landesvereine Hessen, BayernBaden, Sachen und Elsaß-Lothringen zum Deutschen Richterbund zusammen. 1909 wurde aus dem Verein der Richter in Hessen der „Hessische Richterverein“.

Am 25. Mai 1933 trat der Deutsche Richterbund geschlossen in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Jurist ein. Dort blieb er zunächst bestehen, bis er sich dann zum Jahresende endgültig auflöste. Im Oktober 1949 kam es zur Neugründung des Deutschen Richterbundes auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik. Auch der Landesverband Hessen gründete sich neu.

Eine bedeutende Rolle spielte der Hessische Richterbund dann in den 60er Jahren, als Otto Pulch, damaliger Vorsitzender des Richterbundes in Hessen, 1966 mit Kollegen des Frankfurter Bezirksrichterrats eine 40-Seiten-Protestschrift an den damaligen Justizminister Lauritz Lauritzen verfasste: Die Soldeinstufung der Richterinnen und Richter sei „unwürdig und unerträglich“. Die Denkschrift war abgefasst worden, „um die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden“. Auf die einstweilige Verfügung der Amtsrichterkollegen Otto Pulch und Walther Priepke verurteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt 1966 das Land Hessen, die Richterinnen und Richter in eine höhere Besoldungsstufe einzustufen. Am 2.6.1969 stellte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil fest, dass die damalige Besoldung der Amtsgerichtsräte keinen angemessenen Lebensunterhalt mehr gewährleiste (DRiZ 1969, 253 ff.).

Letztendlich ist die gesonderte R-Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten dem Mut, der Entschlossenheit und der Initiative von Otto Pulch, dem damaligen Vorsitzenden des Richterbundes Hessen und (von 1973 bis 1976) stellvertretender Bundesvorsitzender des Richterbundes zu verdanken. Es dauerte allerdings noch rund 10 Jahre, bis 1975 eine Besoldungsgruppe R speziell für Richter in das Bundesbesoldungsgesetz als Anlage III einfügt wurde.