Richterbund Hessen fordert Lebensarbeitszeitkonto auch für Richter!

Offener Brief an Staatsministerin Kühne-Hörmann

Die Landesregierung hat – entgegen den Vorgaben ihres Koalitionsvertrages – beschlossen, das Tarifergebnis für die Angestellten im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter zu übertragen. In diesem Tarifergebnis ist unter anderem vorgesehen, die Wochenarbeitszeit von 42 auf 41 Stunden herabzusetzen. Beamtinnen und Beamte sollen gleichwohl weiterhin eine Stunde pro Woche auf einem sogenannten „Lebensarbeitszeitkonto“ gutgeschrieben bekommen.

Das Lebensarbeitszeitkonto wurde im Jahr 2007 für hessische Beamte eingeführt, weil seinerzeit die Wochenarbeitszeit von 41 auf 42 erhöht wurde. Damit sollte von hessischen Beamten ein Beitrag zur Konsolidierung der Haushaltslage erbracht werden. Allerdings erhielten Beamte, deren regelmäßige Arbeitszeit mehr als 41 Stunden pro Woche betrug, die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen 41 Stunden und der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf einem Lebensarbeitszeitkonto anzusparen. Die angesparten Arbeitsstunden können durch Freistellung vom Dienst abgegolten werden. Das Guthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto stellt einen geldwerten Vorteil dar.

Zunächst sollte das Lebensarbeitszeitkonto ab Sommer 2017 gänzlich abgeschafft werden. Nunmehr hat die hessische Landesregierung beschlossen, es weiterhin für ihre Beamten vorzuhalten.

Obwohl die Erhöhung der Arbeitszeit seit 2007 auch für Richterinnen und Richter galt, wurde für sie kein Lebensarbeitszeitkonto eingerichtet. Für diese Ungleichbehandlung gibt es keinen Grund.

Der Richterbund Hessen hat sich daher bereits in der Vergangenheit dafür eingesetzt, auch für die hessischen Richter ein Lebensarbeitszeitkonto einzurichten. Nachdem das Lebensarbeitszeitkonto hessischen Beamtinnen und Beamten nun erhalten bleibt, fordert der Richterbund Hessen die bisherige ungerechtfertigte und ungerechte Schlechterstellung der Richter aufzuheben und ihre Lebensarbeitszeit in gleicher Weise zu bemessen, wie die der Beamtinnen und Beamten.

In einem offenen Brief an Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann hat der Richterbund Hessen diese Forderung noch einmal erhoben. Zugleich möchte der Richterbund Hessen sicherstellen, dass für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch weiterhin ein Lebensarbeitszeitkonto geführt wird. Den offenen Brief lesen Sie hier: Offener Brief Lebensarbeitszeitkonto