Richter und Staatsanwälte müssen ab 1.1.2015 ihren Büromüll selbst entsorgen
Pressemittelung vom 23.12.2014
In den Vorweihnachtstagen erhalten viele Bedienstete der hessischen Landesverwaltung auch an hessischen Gerichten und Staatsanwaltschaften scheinbar unauffällige Mitteilungen. So wurden sie darüber unterrichtet, dass ab dem 1.1.2015 an den landesweit größten Justizbehörden in Frankfurt (Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht sowie der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft) die seit 2010 gültige Reinigungsrichtlinie für Dienstgebäude der hessischen Landesverwaltung (StAnz. Nr. 16/2010, S. 1214) angewendet wird, wenn bisher bestehende Verträge mit Reinigungsdienstleistern auslaufen und neue, kostengünstigere Verträge in Kraft treten.
Danach haben fortan auch Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sich um Mülltüten bei der jeweiligen Materialausgabe selbst zu kümmern und ihren Müll höchstpersönlich zu Sammelstellen zu bringen. Ausgenommen ist davon nur Papiermüll, der immerhin noch dreimal wöchentlich geleert wird. „Das ist ein weiterer Schritt der Hessischen Landesregierung, den Beruf des Richters und Staatsanwalts in unserem Bundesland noch unattraktiver zu machen. Seit vielen Jahren werden die Arbeits- und Besoldungsbedingungen kontinuierlich verschlechtert. Wenn dieser Abwärtstrend durch solche Strohfeuer noch weiter verschärft wird, werden sich bald keine Bewerberinnen und Bewerber für die Aufgaben finden, die für unser Gemeinwesen zentral sind“, so der Landesvorsitzende des Hessischen Richterbundes Daniel Saam. „Derartige Maßnahmen führen einerseits kaum zu Ersparnissen. Sie drücken aber eine Geringschätzung aus, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Stimmung unter den Kolleginnen und Kollegen führt. Wie soll man hochqualifizierte Juristinnen und Juristen für die Rechtspflege gewinnen, wenn sie ihren Büromülleimer selbst leeren müssen?“