Einladung: Kooperation oder Kapitulation?

Die Staatsanwaltschaft und private Ermittler

Der Hessische Richterbund lädt ein zur

Podiumsdiskussion
am Freitag, 27.10.2017
um 10 Uhr 
im Haus am Dom
in Frankfurt a.M.

Nach einer Begrüßung durch den Vorsitzenden des Hessischen Richterbundes Dr. Daniel Saam und Grußworten von Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann und Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Helmut Fünfsinn

werden auf dem Podium diskutieren:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Duve (Freshfields),
Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel (München)
Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. Dr. Albrecht Schreiber.

Moderation: Rechtsanwalt Tobias Freudenberg (Schriftleiter NJW).

An die Diskussion schließt sich ein Stehempfang an.

Die Jahresmitgliederversammlung des Hessischen Richterbundes wird danach abgehalten.

Pressevertreter werden gebeten, sich unter presse@richterbund-hessen.de anzumelden.

Parkmöglichkeiten befinden sich im Parkhaus Römer.

 

Kooperation oder Kapitulation – Die Staatsanwaltschaft und private Ermittler

Spätestens seit dem Fall Siemens sind private Ermittlungen in Unternehmen ein häufig angetroffenes Phänomen: Ein Unternehmen gelangt in den Fokus, weil seine Mitarbeiter (systematisch) Wirtschaftsstraftaten begangen haben sollen. Zur Aufklärung dieses Verdachts führt das Unternehmen selbst oder durch eine beauftragte Anwaltskanzlei sog. Internal Investigations durch. Es werden Unterlagen und Beweise gesichert, Mitarbeiter werden „interviewt“ – oftmals in Absprache mit staatlichen Ermittlungsbehörden. Die so gewonnenen Ermittlungsergebnisse werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Die Behandlung privat erhobener Beweise im staatlichen Strafverfahren wirft viele, bereits intensiv diskutierte rechtliche Probleme auf. Es stellen sich darüber hinaus ordnungspolitische Fragen: Darf oder sollte die dem Legalitätsprinzip verhaftete Staatsanwaltschaft sich maßgeblich auf privat gewonnene Ermittlungsergebnisse stützen? Sind deutsche Strafverfolgungsbehörden personell und sachlich überhaupt in der Lage, die hinter den internen Untersuchungen stehenden größeren Wirtschaftsstraftaten aufzuklären? Kapitulieren Staatsanwaltschaften aufgrund ihrer Belastung und der Knappheit ihrer Ressourcen bei der Ermittlung komplexer Wirtschaftsstrafverfahren?