Versicherung für Mitglieder, bundesweit

Das neue Versicherungspaket des Deutschen Richterbundes für alle aktiven Mitglieder ist geschnürt: Der Bundesverband hat die 15 bestehenden Gruppendiensthaftpflichtversicherungen der Landesverbände (so bisher auch in Hessen) übernommen und zugleich den Kreis der Versicherten auf alle aktiven Mitglieder des DRB erweitert. Auch einen Rahmenvertrag, der den einzelnen Mitgliedern den Abschluss von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen zu attraktiven Vorzugskonditionen ermöglicht, hat der Bundesverband inzwischen gezeichnet.

Demnächst wird auch ein Optionsmodell für eine Rechtsschutzversicherung vorliegen, das dann zum erweiterten Leistungsspektrum des DRB-Versicherungspaketes zählen wird.

Hier die Einzelheiten:

Haftpflicht- und Schlüsselversicherung

Der DRB hat zum Stichtag alle Gruppendiensthaftpflichtverträge übernommen, die seitens der Landesverbände bei der DBV abgeschlossen worden waren. Es handelt sich um 15 Verträge, die per 01.07.2013 beitragsmäßig gegenüber den Ländern schlussabgerechnet werden. Die Versicherungsprämie entrichtet jetzt der Bund. Der Umfang der Gruppendiensthaftpflichtversicherung wird unten näher beschrieben.

Gleichzeitig hat der DRB den Kreis der Versicherten auf alle aktiven Mitglieder erweitert. Das bedeutet, dass ab 01.07.2013 alle Angehörigen aller Landes- und Fachverbände, soweit im aktiven Dienst tätig, automatisch kraft ihrer Mitgliedschaft denselben Versicherungsschutz genießen. Es gibt keine Wartezeit und bedarf keines Antrags und keiner namentlichen Erfassung. Ein toller Service für alte und neue Mitglieder!

Was ist versichert? Die Versicherung für Alle deckt dienstlich verursachte Personen- und Sachschäden bis zu 10 Mio. € sowie Schäden aus dem Verlust von Dienstschlüsseln und Codekarten bis zu 50.000 € je Schadenfall. Nur eingeschränkt versichert sind Vermögensschäden, für die wir ja im Regresswege durch den Dienstherrn in Anspruch genommen werden können. Die Diensthaftpflichtversicherung umfasst auch Vermögensschäden bis zu 50.000 €. Allerdings sind nur mittelbare Vermögensschäden erfasst, die als Folge einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung entstehen. Für die Absicherung der unmittelbaren Vermögensschäden, die also direkt durch eine Diensthandlung verursacht werden, ist der Abschluss einer gesonderten Vermögenshaftpflichtversicherung erforderlich. Siehe dazu den nächsten Abschnitt.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine bundesweite Versicherung aller Mitglieder gegen Vermögensschäden wäre aus unseren niedrigen Beiträgen nicht zu bezahlen. Deshalb bieten wir den Mitgliedern an, sich zu Vorzugskonditionen selbst zu versichern. Die Grundlage hierfür bilden Rahmenverträge, welche die Landesverbände mit der DBV abgeschlossen hatten. Auch diese Rahmenverträge sind per 01.07.2013 auf den DRB übergegangen und gleichzeitig erweitert worden.

Daraus ergibt sich für die einzelnen Mitglieder, die einen individuellen Vertrag abgeschlossen haben, also für die Altverträge keinerlei Änderung. Die Verträge bestehen zu unveränderten Konditionen zwischen den Mitgliedern und der DBV fort und werden wie bisher unmittelbar in diesem Verhältnis abgewickelt.
Es gilt künftig, dass allen DRB Mitgliedern derselbe Versicherungsschutz angeboten wird.

Rechtsschutzversicherung

Weiterhin soll ein Optionsmodell entwickelt werden, das den Mitgliedern eine günstige dienstliche und nach Wunsch auch umfassende Rechtsschutzversicherung anbietet. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis wird aber bis November 2013 vorliegen.