Vergütung für die Leiter der Arbeitsgemeinschaften für Rechtsferendare
Der Hessische Richterbund unterstützt das Anliegen der Leiterinnen und Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare, die Vergütung für diese Tätigkeit, die seit 18 Jahren gleichbleibend 20,45 Euro je Unterrichtsstunde beträgt, angemessen zu erhöhen. Die Erhöhung sollte zeitnah jedenfalls den Geldwertverlust in dem entsprechenden Zeitraum ausgleichen.
Das Anliegen eines solchen Inflationsausgleichs stellt keine überzogene Forderung dar. Eine solch moderate Erhöhung würde zumindest zum Ausdruck bringen, dass der hessischen Landesregierung und damit auch dem Hessischen Ministerium der Justiz die qualifizierten Ausbildungstätigkeiten und das besondere Engagement der Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der für das Gemeinwesen wichtigen Juristenausbildung nicht weniger Wert ist als vor knapp 20 Jahren.
Der Richterbund erachtet eine zeitnahe Anpassung der Vergütung für geboten. Die Höhe der Vergütung ist in § 5 des Runderlasses über die Entschädigungen und Vergütungen für Tätigkeiten in der Ausbildung und bei Prüfungen im Justizbereich (JBVergRdErl) und damit in einer Verwaltungsvorschrift geregelt. Diese kann das Hessische Ministerium der Justiz anpassen. Zwar wurde laut eines Schreibens des Hessischen Ministeriums der Justiz vom 3. Mai 2016 mitgeteilt, dass für das laufende Haushaltsjahr keine Mittel für eine Vergütungserhöhung im Justizhaushalt bereit stehen. Daher sei für das kommende Haushaltsjahr ein Mehrbedarf angemeldet worden. Da weder dieses Schreiben noch die weiteren uns bekannten Mitteilungen des Ministeriums konkrete Hinweise dazu enthalten, wie hoch der konkrete Mehrbedarf pro Jahr für den Justizhaushalt wäre, wenn die Vergütung um 5,55 Euro pro Stunde erhöht würde, ist derzeit nicht nachvollziehbar, weshalb eine Deckung des Mehrbedarfs aus dem laufenden Justizhaushalt nicht möglich sein sollte. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Mehrbedarf nach überschlägiger Rechnung keinen sechsstelligen Betrag ausmachen dürfte, wenn man davon ausgeht, dass pro Landgerichtsbezirk durchschnittlich jedenfalls nicht mehr als jährlich 18 Arbeitsgemeinschaften stattfinden.
Verfasser der Stellungnahme: Dr. Daniel Saam, Landesvorsitzender