Rechtsstaatsklassen für Flüchtlinge: Freiwilliges Engagement von Richtern und Staatsanwälten
Nach Plänen des Hessischen Justizministeriums sollen Richter und Staatsanwälte Flüchtlingen Rechtsstaatsunterricht erteilen. „Richter und Staatsanwälte können sich nur auf freiwilliger Basis an dieser Aktion beteiligen. Eine verpflichtende Teilnahme ist nicht möglich. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten längst an ihrer Belastungsgrenze. Daher ist es bemerkenswert und erfreulich, dass bereits einige Kolleginnen und Kollegen trotz ihrer immensen Belastung und der faktischen Besoldungskürzungen in 2015 bereit sind, sich zu engagieren“, erklärt Daniel Saam, Vorsitzender des Hessischen Richterbundes.
Grundsätzlich begrüßt der Hessische Richterbund die Idee des Justizministeriums. Ein konkretes Programm wurde indes noch nicht vorgelegt.
„Die gut gemeinte Aktion kann nur Erfolg haben, wenn sie auf einem tragfähigen Konzept beruht, das die Kolleginnen und Kollegen überzeugt. Dafür ist es notwendig, dass Richter und Staatsanwälte von Anfang an mit eingebunden werden. Zudem muss eine pädagogische und interkulturelle Betreuung stattfinden“, so Daniel Saam. Lehrinhalte müssen ausgearbeitet und festgelegt werden. Es müssen ausreichende Sachmittel bereit gestellt werden. Dolmetscher werden benötigt werden. Richtern und Staatsanwälten, die nicht notwendig pädagogische Erfahrungen haben, müssen Ansprechpartner für Rückfragen zur Seite stehen.