Änderung des Hessischen Richtergesetzes – mehr Transparenz bei der Besetzung von Präsidentenstellen?

Der Hessische Richterbund hat am 5. November 2015 zu einem Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Hessischen Richtergesetzes Stellung genommen.

Nach diesem Gesetzesentwurf soll bei der Ernennung zur Präsidentin oder zum Präsidenten eines Gerichts der Präsidialrat die Möglichkeit erhalten, den Richterwahlausschuss zu befassen, wenn kein Einvernehmen zwischen dem Präsidialrat und dem Ministerium der Justiz über die Personalie erzielt werden kann. Auf diese Weise sollen Transparenz und Akzeptanz bei der Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz erhöht werden.

Der Hessische Richterbund hält die Intention des Gesetzesentwurfs für begrüßenswert, mehr Transparenz und Akzeptanz zu schaffen. Es ist aber fraglich, ob diese Ziele mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf erreicht werden können. Denn Stellungnahmen des Richterwahlausschusses sind vertraulich und die Mitglieder des Richterwahlausschusses unterliegen der Verschwiegenheit. Mehr Transparenz und damit mehr Akzeptanz kann durch die Befassung dieses Gremiums daher effektiv nicht erreicht werden.

Außerdem dürfte die praktische Bedeutung des vorgelegten Entwurfes sehr gering sein. Zum einen bezieht er sich nur auf die Besetzung der Präsidentenstellen. Zum anderen kam es in der Vergangenheit bei der Besetzung von Präsidentenstellen nur äußert selten zu Streitigkeiten zwischen Präsidialräten und dem Justizministerium.

Die Stellungnahme des Hessischen Richterbundes vom 5. November 2015 finden Sie hier: Stellungnahme Richterbund Hessen 5_11_2015 zur Änderung HRiG. Den Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen, Drucks. 19/2207 können Sie hier herunterladen: Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Drucks 19_2207.