Stellungnahmen zu PsychKHG und PsychPbGHAG
![Wheelchair and patient bed in the room of hospital](https://richterbund-hessen.de/wp-content/uploads/2020/05/Bett_Fixierung-620x264.jpeg)
Der Richterbund Hessen hat zu den geplanten Änderungen des PsychKHG und durch das PsychPbGHAG Stellung genommen.
Der Richterbund Hessen begrüßt diese Änderungen. Insbesondere die dringend gebotene Neuregelung des § 21 PsychKHG beseitigt den unhaltbaren verfassungswidrigen Zustand. Mit dem PsychPbGHAG wird die bewährte Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung fortgeführt.