Newsletter: Besoldungsanpassung in Hessen bis 2021

Gesetzesentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen für die Jahre 2019 -2021

Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst in Hessen

Am 29. März 2019 haben sich die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes in Hessen für die Angestellten im Öffentlichen Dienst auf einen Tarifabschluss geeinigt. Danach werden die Tarifentgelte der Angestellten zum 1. März 2019 um 3,2 Prozent, zum 1. Februar 2020 um 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent steigen. Bereits in den Verhandlungen zum Tarifabschluss wurde von Seiten der Hessischen Landesregierung angekündigt, dass dieser Abschluss „zeitgleich und systemgerecht“ auf die Besoldung und Versorgung der hessischen Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamten übertragen wird.

Übertragung des Tarifergebnisses auf Richter und Beamte

Der Entwurf der Regierungsfraktionen zum „Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/00625.pdf) wurde am 22. Mai 2019 in erster Lesung im Plenum des Hessischen Landtages beraten. Er sieht eine Übertragung der oben dargestellten Entgeltanhebungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf die Besoldung und Versorgung der Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamten vor. Zunächst sollen rückwirkend zum 1. März 2019 die Besoldung und Versorgung um 3,2 Prozent und dann zum 1. Februar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie zum 1. Januar 2021 noch einmal um 1,4 Prozent angehoben werden.

Was das konkret beispielsweise für das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe R1 bedeutet und wie das weitere Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich verlaufen wird, lesen Sie hier: Newsletter 1_2019. 

Richterbund begrüßt Gesetzesentwurf

Der Gesetzesentwurf, der in seiner Begründung im Wesentlichen vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren reduzierten Schuldenlast des Landes an den – u.a. maßgeblich vom Deutschen Richterbund geforderten – Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung orientiert ist, ist sehr zu begrüßen. Er verschafft allen Kolleginnen und Kollegen Planungssicherheit für die nächsten Jahre und ist eine notwendige und hoffentlich nachhaltige Abkehr von einer weiteren „Nullrunde“ bzw. einer bloß 1%igen Erhöhung, die die Richter- und Beamtenbesoldung weiter von der Gehalts- und Preisentwicklung abgekoppelt hätte. Ebenso ist zu begrüßen, dass – anders als in anderen Tarifjahren – eine rückwirkende und systemgerechte Umsetzung verwirklicht werden soll.

Wie der Richterbund Hessen in den vergangenen Monaten und Jahren aber immer wieder gegenüber politischen Entscheidungsträgern betont hat, steht die hessische Justiz in den kommenden Jahren vor erheblichen auch personellen Herausforderungen, wenn bis 2032 ca. 40 % aller Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gehen. Ob eine lineare Anpassung der Besoldung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwälten und Staatsanwälten, wie sie nunmehr vorgesehen ist, zu einer Erhöhung der Attraktivität der Berufe aus der Perspektive der zahlenmäßig weniger werdenden Volljuristinnen und –juristen führen kann, erscheint mehr als zweifelhaft. Die Schere zwischen Besoldungsentwicklung und Gehältern in Kanzleien und Unternehmen ist in den letzten Jahren noch größer geworden. Eine Rückkehr in die Tarifgemeinschaft der Länder halten wir ebenso für geboten wie eine R-Besoldung, die der entscheidenden Bedeutung der Richter- und Staatsanwaltschaft für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat Rechnung trägt.

Der Richterbund Hessen wird das Thema Besoldung auch in Zukunft mit großem Nachdruck verfolgen!