Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2019-2021

Stellungnahme des Richterbundes Hessen

Der Richterbund Hessen hat zu dem Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2019/2020/2021) – Drucks. 20/625 Stellung genommen.

Darin begrüßt der Richterbund Hessen zwar, dass die Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst für die Jahre 2019 bis 2012 rückwirkend zum 1. März 2019 systemgerecht auf die hessischen Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Gleichwohl äußert der Richterbund Hessen deutliche Kritik und betont, dass der bloße Nachvollzug des Tarifergebnisses für dieses und die kommenden Jahre nicht ausreicht, eine amtsangemessene Besoldung der hessischen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wiederherzustellen bzw. in Zukunft zu gewährleisten.

Die Stellungnahme des Richterbundes Hessen lesen Sie hier: Stellungnahme GesEntwurf Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen.