Verbeamtung der Referendare in Hessen

Der Richterbund Hessen hat eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf der Fraktion der CDU und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und von Rechtsverordnungen über die Juristenausbildung, Drucks. 20/626, abgegeben.

Der Tenor der Stellungnahme lautet:

  • Der Richterbund Hessen begrüßt den Gesetzesentwurf lediglich im Hinblick auf die mit der Wiedereinführung der Verbeamtung verbundene Verbesserung der Ausbildungsvergütung.
  • Der Gesetzesentwurf ist nach Ansicht des Richterbundes für sich genommen nicht geeignet, das mit dem Änderungsgesetz verfolgte Ziel zu erreichen.
  • Um den Gesetzeszweck erreichen zu können, bedürfte es einer Verbesserung des juristischen Vorbereitungsdienstes selbst, wofür bei den Bedingungen der Ausbildung angesetzt werden müsste.
  • Um im Wettbewerb um die „besten Köpfe“ mit Kanzleien, Unternehmen und anderen öffentlichen Arbeitgebern bestehen zu können, wird es letztlich entscheidend sein, ob die Attraktivität der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Arbeitsbedingungen (insb. Besoldung, personelle und technische Ausstattung) erheblich verbessert und modernisiert werden kann oder nicht.

Die Stellungnahme im Volltext finden Sie hier.